4 Gründe für eine Mediation:

1

Eine Media­ti­on ist wesent­lich güns­ti­ger, als ein gericht­li­ches Ver­fah­ren.

Beson­ders der Gegen­stands­wert in Wirt­schafts­fäl­len treibt die Gerichts­kos­ten und die Kos­ten für die Anwäl­te in die Höhe. Bei­de wer­den auf Basis des Gegen­stands­wer­tes bemes­sen und erge­ben so über die Dau­er eines Ver­fah­rens eine enor­me finan­zi­el­le Belas­tung für alle Betei­lig­ten.

2

Eine Media­ti­on ist wesent­lich schnel­ler, als ein gericht­li­ches Ver­fah­ren.

Heut­zu­ta­ge ver­ge­hen im Durch­schnitt bis zur Ent­schei­dung in ers­ter Instanz bei Han­dels­ge­rich­ten gut und ger­ne 12 bis 18 Mona­te. Die zwei­te Instanz benö­tigt regel­mä­ßig noch ein­mal das dop­pel­te an Zeit, um zu einem Ergeb­nis zu kom­men.

Die­se Zeit soll­te kon­struk­tiv genutzt wer­den, um die Zukunft zu gestal­ten und nicht, um Posi­tio­nen aus der Ver­gan­gen­heit nutz­los aus­zu­fech­ten.

3

Eine Media­ti­on ist ver­trau­lich / nicht öffent­lich. Ein gericht­li­ches Ver­fah­ren ist grund­sätz­lich öffent­lich.

Dies ist bei einer Media­ti­on nur der Fall, wenn alle Medi­an­den ein­stim­mig dafür sind. Weder die Öffent­lich­keit noch an der Sache nicht direkt betei­lig­te erfah­ren den Inhalt der Kon­flikt­po­si­tio­nen und des­sen Lösungs­er­geb­nis.

4

Eine Media­ti­on bie­tet eine akti­ve Lösungs­ge­stal­tung.

Vor einem Gericht kön­nen bei­de Par­tei­en zwar ihre Posi­tio­nen dar­le­gen, die Ent­schei­dung liegt aber nicht in ihrer Hand. Dies bedeu­tet in guter Regel­mä­ßig­keit, dass kei­ne der vor­ge­tra­ge­nen Posi­tio­nen zur Gän­ze als Ent­schei­dungs­grund­la­ge her­an­ge­zo­gen wird. Oft­mals wer­den bei­de Par­tei­en von der Krea­ti­vi­tät des Gerichts über­rascht.

In einer Media­ti­on haben Sie die Mög­lich­keit sich aktiv an der Lösungs­ar­beit zu betei­li­gen. Es wird nur eine Eini­gung erge­ben, wenn bei­de Par­tei­en die­se erar­bei­ten und im Ergeb­nis zustim­men. Eine Über­ra­schung von drit­ter Sei­te bleibt hier­bei aus.

4 Situationen für eine Mediation:

1

Die Kon­flikt­lö­sung mit einem „frem­den“ Drit­ten

Im Zusam­men­spiel von Markt­teil­neh­mern kommt es in der Wirt­schaft immer wie­der zu Kon­flik­ten, die aus unter­schied­li­chen Grün­den erwach­sen.

Die­se Kon­flik­te sind unter Umstän­den mit einer Media­ti­on bes­ser (schnel­ler, kos­ten­güns­ti­ger und ver­trau­lich) zu lösen, als mit einem Gerichts­ver­fah­ren.

2

Inner­be­trieb­li­che Kon­flik­te zwi­schen Mit­ar­bei­tern

In Unter­neh­men kommt es oft zu Kon­flik­ten zwi­schen Mit­ar­bei­tern. Dies kann zwi­schen Kol­le­gen oder aus einem Vor­ge­setz­ten­ver­hält­nis erwach­sen.

Bevor die­se Kon­flik­te zu schwer­wie­gen­den Belas­tun­gen im Unter­neh­men wer­den, oder eine Tren­nung von wert­vol­len Mit­ar­bei­tern führt, soll­te eine Media­ti­on in Betracht gezo­gen wer­den.

3

Kon­flik­te in Teams und zwi­schen Teams und Abtei­lun­gen

Was bei ein­zel­nen Mit­ar­bei­tern funk­tio­niert, funk­tio­niert auch in und zwi­schen Teams. Die gesam­te Ent­wick­lung von Orga­ni­sa­tio­nen ist ein lau­fen­der Pro­zess der Media­ti­on zwi­schen Inter­es­sen­ver­tre­tern. Oft kann hier eine pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung in der Orga­ni­sa­ti­ons­ent­wick­lung wei­ter­hel­fen, eine nach­hal­ti­ge Lösung für die Zukunfts­fä­hig­keit der Orga­ni­sa­ti­on zu ent­wi­ckeln.

4

Gesell­schaf­ter-Kon­flik­te und Nach­fol­ge­re­ge­lung

Die gefähr­lichs­te Unter­neh­mens­kri­se ist die Gesell­schaf­ter­kri­se.

Auch ber­gen Nach­fol­ge­si­tua­tio­nen sehr gro­ßes Poten­zi­al für signi­fi­kan­te Kon­flik­te.

Die­se, für eine Orga­ni­sa­ti­on lebens­be­droh­li­che Situa­ti­on, ist meist nur mit exter­ner Hil­fe (Media­ti­on) nach­hal­tig auf­zu­lö­sen.

Wie läuft eine Mediation ab?

Wir beschrei­ben sie ger­ne nach dem bekann­ten sechs Pha­sen-Modell:

Die ers­te Pha­se lei­tet die Media­ti­on ein und schafft vor allem Trans­pa­renz für alle Betei­lig­ten über den Pro­zess und des­sen Betei­lig­te. Sie dient somit der Auf­trags­klä­rung und der Ori­en­tie­rung.

Hier klärt der Media­tor die Medi­an­den über den Ablauf der Media­ti­on auf und ver­deut­licht sei­ne Auf­ga­be im Pro­zess. Es wer­den Regeln, die wäh­rend der gan­zen Media­ti­on ein­zu­hal­ten sind, auf­ge­stellt und bespro­chen. Der Media­tor gibt z.B. kei­ne Ideen in den Pro­zess und löst auch kei­ne Pro­ble­me oder Kon­flik­te. Er schafft ledig­lich gegen­sei­ti­ges Ver­ständ­nis und sach­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den Kon­flikt­par­tei­en und wacht über die Ein­hal­tung des Pro­zes­ses und der ver­ein­bar­ten Regeln. Die Lösung des Kon­flik­tes wird aus­schließ­lich von den Medi­an­den gemein­sam erar­bei­tet.

Wei­te­re Regeln einer Media­ti­on könn­ten sein:

  • Wir hören auf­merk­sam zu und las­sen die ande­ren aus­re­den.
  • Wir wen­den kei­ne kör­per­li­che oder ver­ba­le Gewalt (Belei­di­gun­gen, Ein­schüch­te­run­gen, Mani­pu­la­tio­nen) an.
  • Der Media­tor stellt sicher, dass die Regeln ein­ge­hal­ten wer­den, und darf bei Miss­ach­tung der Regeln inter­ve­nie­ren.

Anschlie­ßend wird der Media­ti­ons­ver­trag unter­zeich­net.

 

In der zwei­ten Pha­se steht die The­men­samm­lung auf der Agends..

Jede Kon­flikt­par­tei bekommt jetzt die Mög­lich­keit, die eige­ne Sicht­wei­se auf den Kon­flikt zu schil­dern. Der eige­nen Per­spek­ti­ve Raum geben zu dür­fen ist der ers­te wich­ti­ge Schritt. Alle The­men und Infor­ma­tio­nen aller Medi­an­den wer­den zusam­men­ge­tra­gen und wenn mög­lich auf getrenn­ten Flä­chen notiert.

Der Media­tor darf zum bes­se­ren Ver­ständ­nis Fra­gen stel­len und auch Äuße­run­gen umfor­mu­lie­ren. Mit die­sem akti­ven Zuhö­ren und Para­phra­sie­ren wird das Ver­ständ­nis der Betei­lig­ten geför­dert und sicher­ge­stellt. Die Medi­an­den hören in die­ser Pha­se nur zu, ohne direkt mit­ein­an­der zu spre­chen. Es soll an die­ser Stel­le noch kein Dia­log ent­ste­hen.

 

In der drit­ten Pha­se geht es an den Kern der Sache. Als Ergeb­nis steht die Über­lei­tung der Posi­tio­nen zu Inter­es­sen im Raum. Im direk­ten, aber ange­lei­te­ten Dia­log tau­schen sich die Medi­an­ten nun direkt aus. Es sol­len tief­lie­gen­de Moti­ve, Emo­tio­nen, Wün­sche und Hin­ter­grün­de ent­de­cken wer­den, um her­aus­zu­fin­den, wel­ches The­ma wirk­lich hin­ter dem Kon­flikt steht. Zum einen wird so das gegen­sei­ti­ge Ver­ständ­nis für die unter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven und Hal­tun­gen geför­dert und gleich­zei­tig die eige­nen Moti­ve und Wün­sche bewuss­ter gemacht.

Der Media­tor ist für die­sen Dia­log die Rah­men geben­de Stüt­ze. Er stellt Fra­gen, bie­tet ande­re For­mu­lie­run­gen an, um Aus­sa­gen auf den Punkt zu brin­gen, zusam­men­zu­fas­sen oder gegen­über­zu­stel­len.

Die­ser, oft als anstren­gend emp­fun­de­ner, Dia­log bil­det die pro­duk­ti­ve Basis für die anschlie­ßen­de Lösungs­fin­dung.

Die vier­te Pha­se. Wenn die Inter­es­sen, Wün­sche und Moti­ve geklärt sind, sol­len auf des­sen Basis von den Medi­an­den Ideen gesam­melt wer­den. Hier­bei sind das Ein­füh­lungs­ver­mö­gen und die Krea­ti­vi­tät der Medi­an­den ent­schei­dend. Der Media­tor kann die Ideen­fin­dung anre­gen, indem er die in der drit­ten Pha­se gewon­ne­nen Erkennt­nis­se noch­mals zusam­men­fasst.

In die­ser Pha­se kön­nen sys­te­mi­sche Metho­den wie Brain­stor­ming, Brain­wri­ting, Visua­li­sie­rungs­werk­zeu­ge oder auch Rol­len­spie­le in der Media­ti­on zum Ein­satz kom­men.

 

In der fünf­ten Pha­se wer­den die Lösungs­ideen aus Pha­se vier gesam­melt und bewer­tet. Die wich­tigs­ten Bewer­tungs­kri­te­ri­en sind:

  • Wird die Lösungs­idee den Inter­es­sen aller Kon­flikt­be­tei­lig­ten gerecht?
  • Ist die Lösungs­idee durch­führ­bar?

Der bes­te Lösungs­vor­schlag und die Details zu des­sen Umset­zung wer­den kon­kret aus­ge­ar­bei­tet. Die Eini­gung wird als Abschluss­ver­ein­ba­rung vom Media­tor schrift­lich doku­men­tiert und von den Medi­an­den unter­schrie­ben.

Damit ist die Media­ti­on erfolg­reich been­det. Zum Schluss kann optio­nal ein Fol­ge­ge­spräch ver­ein­bart wer­den, um die Ein­hal­tung der Abschluss­ver­ein­ba­rung zu gewähr­leis­ten und zu prü­fen.

 

In der sechs­ten Pha­se wird die von bei­den Par­tei­en aus­ge­wähl­te Lösungs­ideen in einer Abschluss­ver­ein­ba­rung ver­schrift­licht. Hier­in soll­ten auch kon­kre­te Hand­lun­gen beschrie­ben wer­den, wie die Lösung umzu­setz­ten ist.

Wenn bei­de Par­tei­en mit der For­mu­lie­rung des selbst erar­bei­te­ten Lösungs­vor­schla­ges ein­ver­stan­den sind, wir die­ser von ihnen unter­zeich­net.

Was soll­te ich sonst noch wis­sen?

Sie kön­nen eine Media­ti­on jeder­zeit abbre­chen:

Dies ergibt sich ganz glar aus dem Grund­satz der Frei­wil­lig­keit. Beson­ders in den Kon­stel­la­tio­nen einer inner­be­trieb­li­chen Media­ti­on kommt es häu­fig vor, dass min­des­tens eine Par­tei in die Media­ti­on gezwun­gen (oder über­re­det) wur­de.

Soll­te in den Gesprä­chen der Anschein erweckt wer­den, dass die Frei­wil­lig­keit nicht gege­ben ist, wir dies vom Media­tor sofort adres­siert.

Eine Media­ti­on beraubt Sie nicht spä­te­rer Rechts­mit­tel:

Auch nach der Durch­füh­rung einer Media­ti­on, oder bei dem Abbruch einer Media­ti­on, kön­nen Sie wei­ter­hin einen Kla­ge­weg beschrei­ten, wenn dies für SIe dien­lich erscheint.

Rückrufwunsch

Haben Sie noch Fra­gen zum The­ma Media­ti­on? Oder haben Sie einen kon­kre­ten Kon­flikt in Ihrer Fir­ma oder mit einem ande­ren Markt­teil­neh­mer?

Dann rufen Sie uns gleich an oder schrei­ben Sie uns eine E‑Mail. Wir klä­ren für Sie kurz­fris­tig die Media­ti­ons­mög­lich­keit!

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